Behandlungsangebote
Die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversicherung haben die Zuständigkeiten bei Suchterkrankungen unter sich aufgeteilt. Für Entzugsbehandlungen (Entgiftungen) sind die Krankenkassen zuständig, Entwöhnungsbehandlungen führt die Rentenversicherung im Rahmen ihrer Rehabilitationsleistungen durch.
Qualifizierter Entzug: KlientInnen, denen es schwerfällt, ihren Konsum selbst zu unterbrechen, hilft der geschützte Rahmen eines stationären Entzugs. Sie werden medizinisch und mit anleitenden Angeboten unterstützt und können so in der Regel in drei Wochen Abstand zum Konsum finden.
Entwöhnungsbehandlung / medizinische Rehabilitation
Eine Entwöhnungsbehandlung / medizinische Rehabilitation kann stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt werden. Auch eine Kombination ist möglich. Über die geeignete Behandlungsform entscheidet der Rentenversicherungsträger anhand des Sozialberichtes durch die Suchtberatungsstelle und der medizinischen Befunde durch den Hausarzt/Betriebsarzt.
Bei einer stationären Entwöhnungsbehandlung ist der Rehabilitand ganztägig in einer Entwöhnungseinrichtung inklusive Übernachtung und Verpflegung untergebracht. Die Dauer der stationären Entwöhnung variiert je nach Art und Schwere der Suchterkrankung. Bei einer teilstationären Behandlung wird die Therapie in einer wohnortnahen Entwöhnungseinrichtung mit einer täglichen Anwesenheit des Rehabilitanden von 6 bis 8 Stunden durchgeführt. Abende und meist auch die Wochenenden sind frei. Hier dauert die Therapie bei Alkohol und Medikamentenabhängigkeit bis zu 12 Wochen, bei Drogenabhängigkeit bis zu 20 Wochen.
Stationäre bzw. teilstationäre Suchthilfen werden von Tages- und Fachkliniken, psychiatrischen Krankenhäusern mit Abteilungen für Suchtkranke und therapeutischen Gemeinschaften bereitgestellt.***
Für Betroffene, die zum Beispiel wegen des bisherigen Krankheitsverlaufs keinen Anspruch auf stationäre oder teilstationäre Rehabilitation haben, kommen ambulante Entwöhnungsbehandlungen in Frage. Sie umfassen therapeutische Einzel- und Gruppengespräche in einer ambulanten Suchtberatungs- und Behandlungsstelle in Wohnortnähe. Auch für Bezugspersonen können Therapieeinheiten bewilligt werden. Die Behandlung dauert in der Regel 6 bis 12, maximal 18 Monate. Durch die Nähe zum Wohnort ist diese Form der Rehabilitation auch berufsbegleitend möglich.
Adaption
Die Rehabilitation kann nach Beendigung durch eine direkt daran anschließende Adaption ergänzt werden. Eine Adaption dauert i. d. R. bis zu vier Monaten und ist die 2. Phase der medizinischen Rehabilitation – also noch keine Nachsorge! Während der Adaptionsbehandlung gibt es konkrete Ziele:
- eine weitere gesundheitliche Stabilisierung
- die Rückkehr in das Arbeitsleben vorbereiten
- das bisherige Umfeld wechseln und dort eine neue Wohnung finden
- oder die Rückkehr in die bisherige Wohnung vorbereiten
- tragfähige soziale Beziehungen aufbauen
Wo kann ich bundesweite ambulante und Suchtberatungsstellen und stationäre Suchthilfeeinrichtungen finden?
DHS – Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.
Die Einrichtungsdatenbank der DHS enthält – stets aktuell – alle wichtigen Informationen zu den bundesweit über 1400 ambulanten Suchtberatungsstellen und 800 stationären Suchthilfeeinrichtungen.
Ambulante und stationäre Einrichtungssuche:
Fachverband Sucht e.V.
Auf der Website des Fachverband Sucht e.V. findet man verschiedene Einrichtungen nach Kategorien geordnet. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Mitglieder im Fachverband Sucht e.V.
Kategorien:
- Fachkliniken (für eine stationäre Rehabilitation) bei Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit sowie Abhängigkeit von stoffungebundenen Suchtformen
- Adaptionseinrichtungen (für die zweite Phase der Rehabilitation im Anschluss an eine Entwöhnungsbehandlung)
- Soziotherapeutische Einrichtungen/Betreutes Wohnen
- Tageskliniken (für eine ganztägig ambulante Rehabilitation)
- Ambulante Behandlungs- und Beratungsstellen

