SoberGuides Lektion 8.1: Behandlungsangebote

Behandlungsangebote

Die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversiche­rung haben die Zuständigkeiten bei Suchterkrankungen unter sich aufgeteilt. Für Entzugsbehandlungen (Entgif­tungen) sind die Krankenkassen zuständig, Entwöhnungs­behandlungen führt die Rentenversicherung im Rahmen ihrer Rehabilitationsleistungen durch.

Qualifizierter Entzug: KlientInnen, denen es schwerfällt, ihren Konsum selbst zu unterbrechen, hilft der geschützte Rahmen eines stationären Entzugs. Sie werden medizinisch und mit anleitenden Angeboten unterstützt und können so in der Regel in drei Wochen Abstand zum Konsum finden.

Entwöhnungsbehandlung / medizinische Rehabilitation

Eine Entwöhnungsbehandlung / medizinische Rehabilitation kann stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt werden. Auch eine Kombination ist möglich. Über die geeignete Behandlungsform entscheidet der Rentenversiche­rungsträger anhand des Sozialberichtes durch die Suchtberatungsstelle und der medi­zinischen Befunde durch den Hausarzt/Betriebsarzt.

Bei einer stationären Entwöhnungsbehandlung ist der Rehabilitand ganztägig in einer Entwöhnungseinrich­tung inklusive Übernachtung und Verpflegung unter­gebracht. Die Dauer der stationären Entwöhnung variiert je nach Art und Schwere der Suchterkrankung. Bei einer teilstationären Behandlung wird die Therapie in einer wohnortnahen Entwöhnungseinrich­tung mit einer täglichen Anwesenheit des Rehabilitan­den von 6 bis 8 Stunden durchgeführt. Abende und meist auch die Wochenenden sind frei. Hier dauert die Therapie bei Alkohol­ und Medikamentenabhängig­keit bis zu 12 Wochen, bei Drogenabhängigkeit bis zu 20 Wochen.

Stationäre bzw. teilstationäre Suchthilfen werden von Tages- und Fachkliniken, psychiatrischen Krankenhäusern mit Abteilungen für Suchtkranke und therapeutischen Gemeinschaften bereitgestellt.***

Für Betroffene, die zum Beispiel wegen des bisherigen Krankheitsverlaufs keinen Anspruch auf stationäre oder teilstationäre Rehabilitation haben, kommen ambulante Entwöhnungsbehandlun­gen in Frage. Sie umfassen therapeutische Einzel­- und Gruppengespräche in einer ambu­lanten Suchtberatungs-­ und Behandlungsstelle in Wohnort­nähe. Auch für Bezugspersonen können Therapieein­heiten bewilligt werden. Die Behandlung dauert in der Regel 6 bis 12, maximal 18 Monate. Durch die Nähe zum Wohnort ist diese Form der Rehabilitation auch berufsbegleitend möglich.

Adaption

Die Rehabilitation kann nach Beendigung durch eine direkt daran anschließende Adaption ergänzt werden. Eine Adaption dauert i. d. R. bis zu vier Monaten und ist die 2. Phase der medizinischen Rehabilitation – also noch keine Nachsorge! Während der Adaptionsbehandlung gibt es konkrete Ziele:

  • eine weitere gesundheitliche Stabilisierung
  • die Rückkehr in das Arbeitsleben vorbereiten
  • das bisherige Umfeld wechseln und dort eine neue Wohnung finden
  • oder die Rückkehr in die bisherige Wohnung vorbereiten
  • tragfähige soziale Beziehungen aufbauen

Wo kann ich bundesweite ambulante und Suchtberatungsstellen und stationäre Suchthilfeeinrichtungen finden?

DHS – Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.

Die Einrichtungsdatenbank der DHS enthält – stets aktuell – alle wichtigen Informationen zu den bundesweit über 1400 ambulanten Suchtberatungsstellen und 800 stationären Suchthilfeeinrichtungen.

Ambulante und stationäre Einrichtungssuche:

Fachverband Sucht e.V.

Auf der Website des Fachverband Sucht e.V. findet man verschiedene Einrichtungen nach Kategorien geordnet. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Mitglieder im Fachverband Sucht e.V.

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